Unsere Geschichte

 

Die Geschichte der Rechtsmedizin in Gera beginnt im Jahr 1980. Es war die zweite außeruniversitäre Einrichtung in der damaligen DDR nach Schwerin (1975) und folgte dem Vorhaben des Ministeriums für Gesundheitswesen zur Schaffung eines Gerichtsärztlichen Dienstes außerhalb der medizinischen Hochschuleinrichtungen. Dieses Konzept geht auf mehrere Initiativen seit 1949 zurück. In der Folgezeit entstanden die eigenständigen Institute im heutigen Chemnitz (1981) sowie in Potsdam (1983), Frankfurt/O. (1983) und Suhl (1985).

Das Anliegen bestand darin, gerichtsmedizinische Leistungen der Grundversorgung ortsnah, zeitnah und flexibel im jeweiligen Versorgungsgebiet erbringen zu können. Damit sollten die durch die Aufgabenerfüllung in den Bereichen Lehre und Forschung gebundenen Möglichkeiten der Hochschulinstitute für die territoriale Versorgung ergänzt werden. Andererseits konnte auf notwendige spezialisierte gerichtsmedizinische Leistungen durch Kooperationen mit den Hochschulinstituten zurückgegriffen werden.

In Gera wurde die Gerichtliche Medizin ab 1980 zunächst als Abteilung am Bezirkskrankenhaus etabliert und war dem Bezirksarzt zugeordnet. Im Jahr 1987 erfolgte die Umwandlung der gerichtsmedizinischen Abteilung am Bezirkskrankenhaus Gera in ein eigenständiges „Institut für Gerichtliche Medizin Gera“. Zu diesem Zeitpunkt waren 4 Fachärzte sowie in der Abteilung für Alkohologie und Toxikologie 3 Chemiker beschäftigt.

Bis in die zweite Hälfte der neunziger Jahre gab es einen profilierten Forschungsbereich für Themen der computergestützten forensischen Auswertung (sämtlich Eigenentwicklungen der entsprechenden Software): automatisierte Karyogrammerstellung zur Chromosomenanalyse, Geschlechtsbestimmung durch automatisierte Zellkernauswertung, biometrische Vergleichsuntersuchungen am Kopf durch Konturfolgeverfahren (einschließlich Beweisverwertung vor Gericht), Dichtemessungen an der Zahnwurzel zur Altersbestimmung, Infrarot-Thermographie, Erstellung einer Datenbank für das DNA-Fingerprinting (Erstanwendung im deutschsprachigen Raum). Insgesamt erwuchsen aus der wissenschaftlichen Arbeit 12 betreute Dissertationen, 2 Habilitationsthemen und über 60 wissenschaftliche Arbeiten sowie zahlreiche Vorträge.

Die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erfolgten Umstrukturierungen im Gesundheitssystem bedeuteten die Ausgliederung des Instituts für Gerichtliche Medizin aus der Struktur des Bezirkskrankenhauses Gera. Daraufhin übernahm der bisherige Leiter, Prof. Dr. med. Kinzl, gestützt auf das persönliche Engagement aller Mitarbeiter, das Institut in die privatrechtliche und privatwirtschaftliche Eigenverantwortung.

Das nunmehrige Institut für Rechtsmedizin Gera war und ist auch weiterhin für die rechtsmedizinische Grundversorgung des bisherigen Einzugsgebietes für die Stadt Gera und die ursprünglichen Landkreise Gera, Altenburg, Schmölln, Greiz und Zeulenroda zuständig. Außerdem erfüllt die Einrichtung ihren Bildungsauftrag durch zahlreiche Lehrveranstaltungen für Studenten unterschiedlicher Fachrichtungen sowie für Verantwortungsträger in Behörden und Ämtern.

Neben dem historisch gewachsenen Versorgungsgebiet in Ostthüringen ist die Leistungserbringung für Bereiche von Südwestsachsen, insbesondere das Vogtland hinzugetreten. Dementsprechend firmiert die Einrichtung seit 01.04.2012 unter der Bezeichnung „Institut für Rechtsmedizin Gera · Zwickau“ mit Sitz in Gera.

Die von Prof. Dr. med. Kinzl mit Stiftungsgeschäft vom 14. September 2016 errichtete „Stiftung Gerichtsmedizin - Rechtsmedizin regional“ als eine Stiftung bürgerlichen Rechts ist mit dem 18. November 2016 durch die zuständige Landesbehörde als rechtsfähig anerkannt worden. Die zuständige Finanzbehörde hat der Stiftung die Gemeinnützigkeit bescheinigt. Das bisherige Institut für Rechtsmedizin Gera · Zwickau wurde auf die Stiftung übertragen und besteht somit seit 1. Januar 2017 in der neuen Rechtsform als eine Einrichtung dieser gemeinnützigen Stiftung unverändert fort.